Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferbedingungen
1. Allgemeines:
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstige Rechtsgeschäfte, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen sind.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers/Bestellers erkennen wir nicht an.
Die Schriftform kann mündlich nicht ausgeschlossen werden.
2. Angebot / Auftrag
Angebote des Auftragsnehmers sind stets freibleibend und unverbindlich.
Als angenommen gilt das Angebot erst durch Unterschrift des Bestellers.
Zugesandte Auftragsbestätigungen sind vom Besteller umgehend in Art und Umfang zu Prüfen und unterschrieben zurückzusenden.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich netto, zuzüglich. zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Mehrwertsteuer.
Unsere Rechnungen sind sofort fällig. Die Zahlung hat, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, bar bei Lieferung bzw. Montage zu erfolgen. Den Anspruch auf Anzahlung, Vorauszahlung oder Abschlagszahlungen auf die mit uns vereinbarten Leistung behalten wir uns vor.
Der Käufer kommt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit unserer Forderung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges
4. Lieferzeiten
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
Die Zusage von Lieferterminen erfolgt unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeiten und der Selbstbelieferung.
Führen wir die Unmöglichkeit oder den Verzug der Lieferung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei, so steht dem Käufer ein Recht auf Rücktritt und Schadenersatz zu. Das Rücktrittrecht im Falle des Verzugs verlangt, dass der Käufer zuvor schriftlich eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen gesetzt hat. De Schadenersatz ist, außer bei vorsätzlichem Handeln, auf den zum Zeitpunkt des bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt.
5. Gefahrenübergang
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen und zu diesem Zweck gegebenenfalls das Grundstück des Käufers zu betreten. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
7. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre für feststehende Teile. Für Beschlagteile, elektronische Teile und elektronisches Zubehör beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr.
Im Falle von uns montierten kraftbetätigten Türen und Tore gelten zwei Jahre Gewährleistungsfrist unter der Voraussetzung als vereinbart, dass ein Prüf- und Wartungsvertrag über mindestens die Laufzeit unserer Gewährleistung wie eben genannt (zwei Jahre) abgeschlossen wird.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht:
- auf Mängel, die entstanden sind infolge natürlicher Abnutzung
- auf Mängel, die der Kunde oder Dritte verursacht haben wie mangelhafte Einbau- und Montagearbeiten, fehlerhafte Inbetriebsetzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht sachgemäße Beanspruchung, falsche oder nicht rechtzeitige Schutzanstriche oder auf Mängel infolge von äußeren Einflüssen (z. B. Magnetfelder) sowie Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
- auf Mängel, die ohne unsere vorherige Zustimmung durch den Käufer oder durch von Dritte vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind.
Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Zu einer Nachbesserung am Montageort sind wir nur verpflichtet, wenn wir an diesem Ort verantwortlich montiert haben. Haben wir keine Montagearbeiten durchgeführt, sondern die Ware lediglich angeliefert, ist der Kunde verpflichtet, uns die mangelhafte Ware zur Nachbesserung zurückzusenden. War der Erfüllungsort unser Haus bzw. unser Lager erfolgt die Rücksendung an uns sowie die Wiederversendung zum Käufer für uns unentgeltlich.
In den Fällen, in denen der Käufer nicht Verbraucher ist, verjähren die vorstehenden Gewährleistungsansprüche in einem Jahr ab Gefahrübergang.
Schadenersatzansprüche des Käufers können nur insoweit gegen uns geltend gemacht werden, als sie auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung beruhen.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in unseren AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. An der Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt im Eintrittsfalle diejenigen Bestimmungen, die gesetzlich zulässig ist und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder unwirksam gewordenen Bestimmung am nächsten kommt.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand, wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

